AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Proxysec IT GmbH

 

1. Anwendungsbereich


Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Nutzung der Proxysec IT Services und Softwarelösungen (im weiteren auch „Lösungen“ oder „SaaS“). Proxysec IT stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Services und SaaS-Produkte in der jeweils aktuellen Version entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.

Die Vertragsbeziehung zwischen Proxysec IT und dem Kunden kommt mit Unterzeichnung des entsprechenden Einzelvertrages zustande. Mit Unterzeichnung des Einzelvertrages anerkennt der Kunde vorliegende AGB ausdrücklich an. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und vorliegenden AGB, geht der Einzelvertrag vor.

Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie von Proxysec IT nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.


2. Verantwortlichkeiten und Leistungen Proxysec IT


Proxysec IT ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des bei Bedarf separat vereinbarten Service Levels. verantwortlich. Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der Services und Softwarelösungen, sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Massnahmen. Proxysec IT stellt dem Kunden die bestellten Services und SaaS-Produkte zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihm das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses während der Vertragsdauer zu nutzen.


3. Verantwortlichkeiten des Kunden


Der Kunde bleibt abgesehen von den Proxysec IT Services und SaaS-Produkten für den Betrieb, die Sicherheit und den Zustand seiner IT-Infrastruktur und allen weiteren elektronischen/digitalen Medien, auf denen Proxysec IT Lösungen zum Einsatz kommt vollumfänglich verantwortlich (Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit etc.).


4. Systemverfügbarkeit


Die Proxysec IT Services und SaaS Leistungen werden nach "best effort" Grundsätzen erbracht. Proxysec IT ergreift die zumutbaren Massnahmen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der SaaS-Produkte zu gewährleisten. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei den SaaS Leistungen und weiteren Komponenten von Drittpartnern, deren Funktionstüchtigkeit von Proxysec IT nicht beeinflusst werden kann, um ein technisch komplexes System handelt, weshalb Proxysec IT keine Garantie für die ständige und vollständige Verfügbarkeit dieser Komponenten übernehmen kann. Unterbrüche aufgrund von Systemwartungen, Updates etc. werden gemäss Ziffer 15, Mitteilungen) im Voraus angekündigt, wobei bei planbaren Arbeiten eine Frist von 2 Arbeitstagen eingehalten wird. Unmittelbar notwendige Arbeiten, die einen Unterbruch in der Verfügbarkeit auslösen, können im Sinne einer schnellen Problembehebung oder Abwendung von Gefährdungspotential ohne Vorankündigung vorgenommen werden.


4.1. Gefährdung der Datensicherheit
Erkennt Proxysec IT eine Gefährdung des ordnungsgemässen Betriebs durch fahrlässige oder mutwillige Aktivitäten externer Urheber (DOS Attacken, Virenangriff u.ä.), ist Proxysec IT befugt, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigene Infrastruktur und Software vor Schaden zu bewahren.


5. Support


Der Proxysec IT Support steht dem Kunden von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr und Freitag 08 bis 14 Uhr telefonisch und per E-Mail an office@proxy-sec.com zur Verfügung. Für Support außerhalb dieser Zeit können individuelle Vertragszusätze (Service Level Agreements) vereinbart werden.


6. Vergütung


Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist separat in den jeweiligen Preislisten geregelt. Sie besteht i.d.R. aus Managed Service- und Lizenzgebühren. Wiederkehrende Gebühren und Lizenzen werden i.d.R. periodisch im Voraus, Einmalgebühren nach Bereitstellung in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Gebühren können nach Vorankündigung angepasst werden. Sie sind innert 30 Tagen fällig. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet.


7. Schutzrechte


Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von Proxysec IT an Softwarelösungen und Dokumentationen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart und/oder außerhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit Proxysec IT zu nutzen oder Proxysec IT in irgendeiner Form streitig zu machen.


8. Geheimhaltung


Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Proxysec IT ist zum Beizug von Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer berechtigt, hat aber die Geheimhaltungspflicht zu überbinden. Proxysec IT verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei gelten die Dienstleister, die der Kunde bezeichnet hat, nicht als Dritte.


9. Datenschutz und Datensicherheit


Proxysec IT wird die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft Proxysec IT technische und organisatorische Massnahmen, welche mindestens den gültigen Anforderungen der DSGVO entsprechen.


9.1. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von Proxysec IT gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschliessliches Eigentum des Kunden und werden von Proxysec IT ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.


9.2. Der Kunde gestattet Proxysec IT, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei Proxysec IT für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch Proxysec IT.


10. Gewährleistung


Proxysec IT gewährleistet, dass die Dienstleistungen technisch korrekt erbracht werden.


11. Haftung


Da der Bereich IT-Security eine hohe Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung zahlreicher Faktoren stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass Proxysec IT nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von Proxysec IT liegen, also insbesondere in dem von Proxysec IT selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Services und Lösungen ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von Proxysec IT, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von Proxysec IT realisieren. Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Proxysec IT schliesst insbesondere jegliche Haftung für indirekte und sog. Mangelfolgeschäden aus.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.


12. Vertragsdauer und Kündigung


Der Vertrag wird i.d.R. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt auf das im Vertrag vereinbarte Datum in Kraft. Zeitlich begrenzt Verträge können abgeschlossen werden. Der Vertrag kann, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt, Gemäß den Bedingungen des jeweiligen SaaS Produktes schriftlich gekündigt werden.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für Proxysec IT insbesondere dann, wenn der Kunde:
1) in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
2) mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde
3) bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
4) bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen


13. Vertragsänderungen


Wird im Rahmen der aktuell verfügbaren Services und SaaS-Produkte eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen verlangt, wird diese von Proxysec IT in einer zu vereinbarenden Frist umgesetzt und durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung nach den angepassten Konditionen entgolten. Sämtliche Anpassungen müssen vom Kunden in schriftlicher Form erfolgen wobei es in der Verantwortung des Kunden ist, sicher zu stellen, dass die Übermittlung erfolgreich verläuft.

Werden im Rahmen der aktuell verfügbaren Services und Lösungen Anpassungen verlangt, die eine Minderung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen zur Folge haben, erlangen sie per Ende des Folgemonats Gültigkeit und können erst nach Ablauf einer allfällig vereinbarten Mindestlaufzeit erwirkt werden.


14. Kommunikation


Proxysec IT ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.


15. Mitteilungen


Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vereinbarten E-Mail Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der Adresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.


16. Schlussbestimmungen


16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


16.2 Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.


16.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vorschrift zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.


16.4 Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, welche sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung ausdehnen, verbleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind, unter Einschluss der Vertraulichkeit, des maßgebenden Rechts, der Vergütung, des geistigen Eigentums, der Haftung sowie der Gewährleistung.


16.5 Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Sollte eine solche aus der Sicht einer Partei nicht möglich sein, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.


Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) Rechtsberater(in), können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.


16.6 Der Vertrag untersteht österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist am Sitz der Proxysec IT GmbH.

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